Das Wichtigste in aller Kürze.
Wenn Sie in folgenden Angelegenheiten anwaltliche Vertretung benötigen, vertreten wir Sie.
Scheidung
Gerichtsverfahren zwingend erforderlich
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Trennung eindeutig vollzogen und im Zweifel auch nachweisbar ist. Um rechtliche Nachteile zu vermeiden und frühzeitig Klarheit über Unterhalt, Vermögensfragen und das weitere Vorgehen zu erhalten, empfiehlt es sich, bereits unmittelbar nach der Trennung anwaltlichen Rat einzuholen.
Kindesunterhalt
Gerichtsverfahren i.d.R. erforderlich
Kindesunterhalt steht sowohl minderjährigen als auch volljährigen Kindern zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anspruch sollte möglichst frühzeitig geltend gemacht werden, da Unterhalt grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der wirksamen Aufforderung verlangt werden kann. Durch die frühzeitige Inverzugsetzung kann rückständiger Unterhalt ab diesem Zeitpunkt gesichert werden. Wir unterstützen Sie dabei, den Anspruch form- und fristgerecht durchzusetzen und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Beurkundung des Notars erforderlich
Wir gestalten und prüfen Eheverträge sowohl im gemeinsamen Auftrag beider Ehegatten als auch im Interesse eines einzelnen Partners. Ziel ist eine rechtssichere und ausgewogene Regelung, die spätere Konflikte vermeidet und wirtschaftliche Klarheit schafft. Auch im Trennungs- oder Scheidungsfall entwerfen wir Vereinbarungen, insbesondere zur Vermögensauseinandersetzung. Durch eine frühzeitige Regelung lassen sich langwierige und Auseinandersetzungen häufig vermeiden.
Trennungsunterhalt
Gerichtsverfahren i.d.R. nicht erforderlich
Trennungsunterhalt kann ab dem Zeitpunkt des Getrenntlebens beansprucht werden. Voraussetzung ist, dass eine wirtschaftliche Bedürftigkeit besteht und der andere Ehegatte leistungsfähig ist. Zur Berechnung des Unterhalts ist zunächst eine umfassende Auskunft über die Einkommensverhältnisse einzuholen. Auf Grundlage dieser Angaben wird das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt und der Anspruch konkret berechnet.
Nachehelicher Unterhalt
Gerichtsverfahren i.d.R. nicht erforderlich
Nachehelicher Unterhalt kommt grundsätzlich ab Rechtskraft der Scheidung in Betracht. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den individuellen Lebensverhältnissen der Ehegatten ab. Es empfiehlt sich jedoch, Fragen des nachehelichen Unterhalts frühzeitig zu klären und gegebenenfalls vertraglich zu regeln, da eine rechtzeitige Planung bessere Gestaltungsmöglichkeiten schafft .
Zugewinnausgleich
Gerichtsverfahren i.d.R. nicht erforderlich
Beim Zugewinnausgleich handelt es sich um den finanziellen Ausgleich zwischen Ehepartnern, wenn die Ehe beendet wird. Er gilt für Paare, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Dabei wird geprüft, wie sich das Vermögen beider Ehegatten während der Ehe entwickelt hat, und die Differenz fair zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt. So wird sichergestellt, dass beide Ehepartner gerecht am gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolg beteiligt werden.
Sorgerecht
Gerichtsverfahren erforderlich
Das Sorgerecht umfasst das Recht und die Pflicht der Eltern, wesentliche Entscheidungen für ihr Kind zu treffen. Kommt es nach einer Trennung oder Scheidung zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten, die eine gemeinsame Entscheidungsfindung unmöglich machen, kann das Familiengericht angerufen werden. Dieses prüft, ob einzelne Entscheidungsbereiche auf einen Elternteil übertragen oder in Ausnahmefällen das Sorgerecht ganz oder teilweise allein ausgeübt werden soll. Maßgeblicher Prüfungsmaßstab ist dabei stets das Wohl des Kindes.
Gewaltschutz
Gerichtsverfahren i.d.R. erforderlich
In Konstellationen, in denen familiäre Spannungen wiederholt zu gravierenden Konflikten, Bedrohungen oder Übergriffen führen, kann es zum Schutz der betroffenen Person oder der Kinder erforderlich sein, frühzeitig gerichtliche Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz zu ergreifen.
Durch Schutzanordnungen, etwa Kontakt- und Näherungsverbote oder die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung, können klare rechtliche Grenzen gesetzt und weitere Eskalationen verhindert werden.
Umgangsrecht
Gerichtsverfahren i.d.R. erforderlich
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist grundsätzlich zum Umgang berechtigt und verpflichtet. Dieses gesetzlich verankerte Umgangsrecht dient dem Erhalt der Beziehung zwischen Kind und beiden Elternteilen und steht unter dem maßgeblichen Leitprinzip des Kindeswohls. Die konkrete Ausgestaltung des Umgangs richtet sich nach den individuellen Lebensverhältnissen der Eltern sowie nach Alter, Bedürfnissen und Bindungen des jeweiligen Kindes.
01
Ehescheidung
Mandat anfragen →
Die Scheidung markiert nicht nur das rechtliche Ende einer Ehe, sondern bringt regelmäßig weitreichende persönliche und wirtschaftliche Konsequenzen mit sich. Neben der eigentlichen Ehescheidung sind zahlreiche Folgesachen zu klären, darunter Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich sowie Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder.
Wir begleiten Sie vom Beginn der Trennung über das Trennungsjahr bis zum Scheidungstermin vor dem Familiengericht. Dabei prüfen wir frühzeitig, welche Ansprüche bestehen, welche Risiken zu berücksichtigen sind und welche strategische Vorgehensweise sinnvoll ist. Unser Ziel ist eine rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Lösung – außergerichtlich, wenn möglich, streitig, wenn erforderlich.
Unsere Leistungen
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Umfassende Beratung zu allen rechtlichen und finanziellen Fragen
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Unterstützung bei der Einreichung und Durchführung der Scheidung
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Erstellung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Vertretung in mündlichen Verhandlungen und vor Gericht
02
Kindesunterhalt
Mandat anfragen →
Eltern sind ihren Kindern gegenüber gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Leben die Eltern getrennt, erbringt der betreuende Elternteil seinen Unterhalt in der Regel durch Pflege und Erziehung, während der andere Elternteil zum sogenannten Barunterhalt verpflichtet ist.
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich insbesondere nach dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie nach dem Alter des Kindes. Maßgeblich sind dabei die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte sowie die Düsseldorfer Tabelle. In der Praxis stellen sich häufig komplexe Fragen zur Einkommensberechnung, zu berufsbedingten Aufwendungen, Selbstbehaltssätzen oder zu Sonder- und Mehrbedarf.
Wir prüfen und berechnen Unterhaltsansprüche präzise und nachvollziehbar, setzen berechtigte Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch und verteidigen Sie gegen überhöhte oder unzutreffende Forderungen. Ebenso unterstützen wir Sie bei Abänderungsverfahren, wenn sich Einkommensverhältnisse oder Lebensumstände wesentlich geändert haben.
Eine frühzeitige rechtliche Beratung sorgt für Klarheit und verhindert wirtschaftliche Nachteile – sowohl für Unterhaltsberechtigte als auch für Unterhaltspflichtige.
Unsere Leistungen
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Berechnung und Durchsetzung des angemessenen Unterhalts
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Beratung zu Betreuungs- und Besuchsregelungen
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Unterstützung bei Unterhaltsänderungen oder -anpassungen
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Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren
03
Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen
Mandat anfragen →
Ein Ehevertrag schafft Klarheit und kann spätere Konflikte vermeiden. Er ermöglicht es Ehepartnern, individuelle Regelungen zu Vermögensfragen, Unterhalt oder Versorgungsausgleich zu treffen und gesetzliche Vorgaben an die eigene Lebenssituation anzupassen.
Dabei achten wir auf eine ausgewogene, rechtssichere und gerichtsfeste Ausgestaltung. Ein wirksamer Ehevertrag muss nicht nur inhaltlich durchdacht sein, sondern auch den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Unser Anspruch ist es, Ihre wirtschaftlichen Interessen langfristig abzusichern.
Unsere Leistungen
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Beratung zu Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich
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Erstellung maßgeschneiderter Eheverträge
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Prüfung bestehender Eheverträge auf Rechtssicherheit und Fairness
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Absicherung bei Sondervereinbarungen (Unterhalt, Versorgung, Erbe)
04
Trennungsunterhalt
Mandat anfragen →
Mit der Trennung endet die eheliche Lebensgemeinschaft, nicht jedoch automatisch die gegenseitige wirtschaftliche Verantwortung. Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte kann für die Dauer des Getrenntlebens Anspruch auf Trennungsunterhalt haben.
Wir prüfen Ihre Unterhaltsansprüche oder -verpflichtungen anhand der maßgeblichen Einkommensverhältnisse und unter Berücksichtigung der aktuellen unterhaltsrechtlichen Leitlinien. Dabei klären wir Fragen zur Einkommensberechnung, zur Erwerbsobliegenheit sowie zu bestehenden Belastungen. Unser Ziel ist eine sachgerechte, nachvollziehbare und rechtssichere Regelung für die Dauer der Trennung.
Unsere Leistungen
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Einholung von Einkommensnachweisen
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Berechnung des korrekten Unterhalts während der Trennungsphase
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Beratung zu Ansprüchen und Pflichten beider Partner
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Unterstützung bei außergerichtlichen Vereinbarungen
05
Nachehelicher Unterhalt
Mandat anfragen →
Nach der Scheidung gilt grundsätzlich der Grundsatz der Eigenverantwortung. Dennoch kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen – etwa wegen Kinderbetreuung, Krankheit, Alters oder ehebedingter Nachteile.
Wir prüfen sorgfältig, ob und in welchem Umfang ein Unterhaltsanspruch besteht oder ob eine Begrenzung oder Befristung in Betracht kommt. Ebenso vertreten wir Sie bei Abänderungsverfahren, wenn sich Einkommensverhältnisse wesentlich geändert haben. Ziel ist eine rechtlich fundierte und wirtschaftlich angemessene Lösung, die den gesetzlichen Vorgaben und Ihrer individuellen Situation entspricht.
Unsere Leistungen
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Einholung von Einkommensnachweisen
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Analyse der Anspruchsvoraussetzungen nach der Scheidung
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Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltszahlungen
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Anpassungen und Modifikationen bestehender Vereinbarungen
06
Zugewinnausgleich
Mandat anfragen →
Beim Zugewinnausgleich wird ermittelt, wie sich das Vermögen jedes Partners während der Ehe entwickelt hat. Wenn ein Partner mehr Vermögen aufgebaut hat, wird die Hälfte der Differenz an den anderen Partner ausgeglichen.
So stellen wir sicher, dass beide Partner fair am gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolg beteiligt werden – auch wenn ein Partner sich um Haushalt oder Kinder gekümmert hat. Mit unserem Service bekommen Sie transparente Berechnungen, rechtssichere Beratung und Sicherheit, dass Ihr Zugewinnausgleich fair umgesetzt wird.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise – für einen Ausgleich, der gerecht, verständlich und stressfrei ist.
Unsere Leistungen
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Ermittlung der Vermögenswerte und Zugewinndifferenz
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Beratung zu fairer Vermögensaufteilung zwischen den Partnern
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Erstellung von Zugewinnausgleichsvereinbarungen
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Vertretung in Verhandlungen und gerichtlichen Verfahren
07
Sorgerechtsverfahren
Mandat anfragen →
Das Sorgerecht betrifft grundlegende Entscheidungen im Leben eines Kindes, etwa in schulischen, gesundheitlichen oder vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Grundsätzlich bleibt es auch nach einer Trennung beim gemeinsamen Sorgerecht, es sei denn, das Kindeswohl erfordert eine andere Regelung.
In Sorgerechtsverfahren vertreten wir Ihre Interessen mit besonderer Sensibilität und juristischer Präzision. Maßstab aller gerichtlichen Entscheidungen ist das Kindeswohl. Wir entwickeln tragfähige Konzepte, bereiten Sie auf Anhörungen vor und vertreten Sie engagiert vor dem Familiengericht.
Unsere Leistungen
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Beratung zu gemeinsamem oder alleinigem Sorgerecht
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Erstellung von Sorgevollmachten zum Kindeswohl
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Unterstützung bei der Antragstellung vor Gericht
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Vertretung bei Streitigkeiten um Entscheidungen für das Kind
08
Gewaltschutzverfahren
Mandat anfragen →
Häusliche Gewalt und Bedrohungssituationen erfordern schnelles und konsequentes rechtliches Handeln. Das Gewaltschutzgesetz bietet effektive Instrumente, um Betroffene zu schützen und weitere Übergriffe zu verhindern.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung gerichtlicher Schutzanordnungen, insbesondere bei Kontakt- und Näherungsverboten, Wohnungszuweisungen oder sonstigen einstweiligen Maßnahmen. In akuten Fällen kann eine einstweilige Anordnung kurzfristig erwirkt werden, um Ihre Sicherheit unmittelbar zu gewährleisten.
Zugleich vertreten wir Sie im gerichtlichen Verfahren umfassend und sorgen dafür, dass Ihre Schutzansprüche konsequent durchgesetzt werden. Sollte Ihnen eine Gewaltschutzanordnung drohen, prüfen wir umgehend die Sach- und Rechtslage und vertreten Ihre Interessen mit der gebotenen Sorgfalt.
Im Bereich Gewaltschutz stehen der Schutz der persönlichen Integrität und die schnelle rechtliche Absicherung im Mittelpunkt. Wir handeln entschlossen und mit der notwendigen Sensibilität für Ihre individuelle Situation.
Unsere Leistungen
→
Beratung zu Schutzmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt
→
Beantragung von Schutzanordnungen oder Kontaktverboten
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Begleitung bei der Durchsetzung gerichtlicher Maßnahmen
→
Unterstützung für Betroffene in akuten Notlagen
09
Umgangsrecht
Mandat anfragen →
Häusliche Gewalt und Bedrohungssituationen erfordern schnelles und konsequentes rechtliches Handeln. Das Gewaltschutzgesetz bietet effektive Instrumente, um Betroffene zu schützen und weitere Übergriffe zu verhindern.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung gerichtlicher Schutzanordnungen, insbesondere bei Kontakt- und Näherungsverboten, Wohnungszuweisungen oder sonstigen einstweiligen Maßnahmen. In akuten Fällen kann eine einstweilige Anordnung kurzfristig erwirkt werden, um Ihre Sicherheit unmittelbar zu gewährleisten.
Zugleich vertreten wir Sie im gerichtlichen Verfahren umfassend und sorgen dafür, dass Ihre Schutzansprüche konsequent durchgesetzt werden. Sollte Ihnen eine Gewaltschutzanordnung drohen, prüfen wir umgehend die Sach- und Rechtslage und vertreten Ihre Interessen mit der gebotenen Sorgfalt.
Im Bereich Gewaltschutz stehen der Schutz der persönlichen Integrität und die schnelle rechtliche Absicherung im Mittelpunkt. Wir handeln entschlossen und mit der notwendigen Sensibilität für Ihre individuelle Situation.
Unsere Leistungen
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Beratung zu Besuchs- und Umgangsregelungen
→
Erstellung von klaren Umgangsvereinbarungen
→
Unterstützung bei Konfliktlösungen zwischen Eltern
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Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren
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